Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

17.05.2022

Der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung ist ein grundlegender Bestandteil des Schutzes der Menschenrechte. Er wird von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert (Artikel 14) und durch Protokoll Nr. 12 der Konvention gestärkt, das allgemein festlegt, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.

Homophobe Zwischenfälle in einigen Mitgliedsstaaten haben jedoch leider gezeigt, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBTs) systematisch verletzt werden. Sie haben auch gezeigt, dass Ungerechtigkeiten dieser Art oft von genau jenen Behörden geduldet oder aktiv gefördert werden, deren Aufgabe es ist, ihre Bürger vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen. [1]

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit (englisch International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia, kurz IDAHOBIT) wird seit 2005 jährlich am 17. Mai von Homosexuellen, später auch Trans-, Bi- und Intersexuellen, als Aktionstagbegangen, um durch Aktionen, mediale Aufmerksamkeit und Lobbying auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen hinzuweisen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Transsexualität wurde erst 2018 mit dem Erscheinen der ICD-11 von der WHO als „Krankheit“ gestrichen. [2]