Organe der Europäischen Union
Art 13 Abs 1 EUV (Vertrag über die Europäische Union) nennt die offiziellen Organe der EU:
Daneben wirken noch weitere Organe an der europäischen Willensbildung mit, eine Übersicht gibt es hier.
Einige wichtige Ämter und Dienststellen:
- Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Ausschuss der Regionen
- Auswärtiger Dienst
- Europäische Zentralbank
- Rechnungshof
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Einrichtungen werden u.a. im Amtlichen Verzeichnis der EU zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Der Europarat (und der von dessen Mitgliedstaaten eingerichtete Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)) ist kein Organ der EU, sondern eine eigenständige europäische Organisation.