Organe der Europäischen Union

 

Art 13 Abs 1 EUV (Vertrag über die Europäische Union) nennt die offiziellen Organe der EU:

 

Daneben wirken noch weitere Organe an der europäischen Willensbildung mit, eine Übersicht gibt es hier.

Einige wichtige Ämter und Dienststellen:

 

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Einrichtungen werden u.a. im Amtlichen Verzeichnis der EU zur Verfügung gestellt.


Hinweis: Der Europarat (und der von dessen Mitgliedstaaten eingerichtete Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)) ist kein Organ der EU, sondern eine eigenständige europäische Organisation.