EU-Verträge und Abkommen

Gründungsverträge

  • 1951: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • 1957: Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
  • 1957: Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
  • 1992: Vertrag über die Europäische Union

Einen chronologischen Überblick über Gründungs- und Beitrittsverträge findet sich hier.

Derzeit geltende EU-Verträge

Die EU-Verträge sind bindende Abkommen zwischen den EU-Mitgliedsländern. Sie legen die Ziele der EU fest, die Regeln für die EU-Organe, die Art der Beschlussfassung und die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedsländern. Jede Maßnahme der EU stützt sich auf die Verträge.

Die Verträge werden geändert, um die EU effizienter und transparenter zu machen, sie auf neue Mitgliedsländer vorzubereiten und neue Bereiche der Zusammenarbeit einzuführen. [1]

  • EUV: Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung 2016)
  • AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung 2016)
  • EURATOM: Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (konsolidierte Fassung 2016)
  • GRC: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2016)

Internationale Abkommen

Bei internationalen EU-Abkommen handelt es sich um rechtsverbindliche Übereinkünfte zwischen der EU und mindestens einem Nicht-EU-Land oder internationalen Organisationen. Ihr Abschluss erfolgt entweder auf der Grundlage der Verträge, oder wenn der Abschluss eines Abkommens

  • erforderlich ist, um im Rahmen der EU-Politik eines der in den Verträgen genannten Ziele zu erreichen,
  • in einem verbindlichen Rechtsakt der EU vorgesehen ist oder
  • gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte.

Das außenpolitische Handeln der EU ist in Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und im fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt. Das Verfahren für die Aushandlung und den Abschluss internationaler Abkommen ist in den Artikeln 207 und 218 des AEUV für die gemeinsame Handelspolitik bzw. andere Bereiche der Außenpolitik festgelegt. [2]


Hier findet sich ein Verzeichnis der internationalen Abkommen nach Thematiken sortiert.

  • Abkommen, die von Mitgliedstaaten und der EU/EURATOM mit Nicht-EU-Ländern oder internationalen Organisationen geschlossen wurden (und die im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und der EU liegen)
  • Bilaterale und multilaterale Abkommen, die von der EU abgeschlossen wurden (in ihrem ausschließlichen Zuständigkeitsbereich)
  • Rechtsakte von Einrichtungen, die aufgrund solcher internationalen Abkommen gegründet wurden